Aktuelles rund um Ihre Immobilie
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- Keine Kürzung der Heizkostenabrechnung, weil Wärmezähler fehlt LG Berlin, Urteil v. 15.6.2017, 67 S 101/17
- Kündigungsausschluss: „Zum“ oder „nach“ macht den Unterschied BGH, Beschluss v. 23.8.2016, VIII ZR 23/16
- Kündigung bei falschem Heiz-und Lüftungsverhalten möglich BGH Urteil 13.04.2016 VIII ZR 39/15
- Kaution abwohnen ist unzulässig AG München, Urteil v. 05.04.2016, 432 C 1707/16
- Betriebskostenabrechnung wird für Vermieter einfacher BGH, Urteil v. 20.1.2016, VIII ZR 93/15
- Dem Vermieter werden vom Versorger oder Dienstleister Betriebskosten einheitlich für eine größere Anlage in Rechnung gestellt, ohne dass diese auf einzelne Gebäude als Abrechnungseinheit aufgeschlüsselt sind.
- Einzelne Kosten sind nicht vollständig als Betriebskosten umlagefähig, z. B. weil ein angestellter Hausmeister teils umlagefähige Arbeiten ausführt und teils vom Vermieter mit der Ausführung nicht als Betriebskosten umlagefähiger Verwaltungstätigkeiten betraut ist
- Im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung einzelner Einheiten wird ein Vorwegabzug vorgenommen.
- An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt